NISG 2026 - Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz
Registrierungspflicht
Österreich-Spezifikum (§ 29 NISG 2026): Betroffene "wesentliche" und "wichtige" Einrichtungen müssen sich nach dem Inkrafttreten bis spätestens 31.12.2026 aktiv bei der neuen nationalen Behörde registrieren und eine Selbstdeklaration abgeben. Wer das verabsäumt, riskiert sofort Bußgelder von bis zu 50.000 Euro (im Wiederholungsfall bis 100.000 Euro)
Offizielle Informationen und aktuelle Leitlinien zur Prüfung der Betroffenheit stellt die Wirtschaftskammer auf der WKO NIS2-Übersicht bereit.
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- Inkrafttreten: Das Gesetz gilt ab dem 1. Oktober 2026.
- Registrierungsfrist: Innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten, also bis zum 31. Dezember 2026.
- Selbstdeklaration: Bis zum 30. September 2027 (binnen 12 Monaten nach Registrierung) müssen Infos zu Risikomanagementmaßnahmen übermittelt werden.
Die neue österreichische Behördenstruktur
- Was bei ISO 27001 fehlt: ISO-Normen kennen keine staatlichen Anlaufstellen für Notfälle.
- Österreich-Spezifikum: Es wird ein neues Bundesamt für Cybersicherheit eingerichtet, das dem Bundesministerium für Inneres (BMI) unterstellt ist. Meldungen und Vorfälle laufen künftig über die dort verankerte zentrale Anlaufstelle und das zuständige Computer-Emergency-Response-Team (GovCERT bzw. branchenspezifische CSIRTs).
Starre Meldepflichten (§ 34 NISG 2026)
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- Binnen 24 Stunden: Frühwarnung an das CSIRT/die Behörde (inklusive Angabe, ob ein Verdacht auf eine böswillige Handlung vorliegt).
- Binnen 72 Stunden: Aktualisierte Meldung mit einer ersten Bewertung der Auswirkungen.
- Spätestens nach 1 Monat: Ein detaillierter Abschlussbericht.
Governance & Unverzichtbare Schulung der Führung (§ 31 NISG 2026)
- Was bei ISO 27001 fehlt: ISO fordert die "Verantwortung der Leitung", schreibt aber keine Pflichtkurse vor.
- Österreich-Spezifikum: Geschäftsführer (GmbH) und Vorstände (AG) in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Cybersicherheitsschulungen zu absolvieren. Diese Pflicht kann im Ernstfall nicht wegdelegiert werden; bei Missachtung droht die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen oder im Extremfall ein temporäres Tätigkeitsverbot.
Der Nachweis der Wirksamkeit (§ 33 NISG 2026)
- Das Gute für Sie (wenn Sie ISO 27001 haben) Das NISG 2026 verlangt, dass Unternehmen binnen 12 Monaten nach der Registrierung den Nachweis erbringen, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen wirksam sind.Â
- ISO 27001 als Vorteil: Der österreichische Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass eine aufgebaute und gelebte ISO-27001-Zertifizierung als anerkannter Nachweis für diese Wirksamkeit herangezogen werden kann. Sie müssen also kein neues Prüfverfahren erfinden, sondern nutzen das bestehende Zertifikat
Drastische Strafen nach österreichischem Verwaltungsrecht (§ 45)
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- Wesentliche Einrichtungen: Bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Wichtige Einrichtungen: Bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Für Lieferanten von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen
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 bedeutet das österreichische NISG 2026 eine massive Veränderung – selbst dann, wenn das Lieferantenunternehmen selbst zu klein ist, um direkt unter das Gesetz zu fallen.
Da regulierte Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die Sicherheit ihrer gesamten Lieferkette nachzuweisen, geben sie diesen regulatorischen Druck eins zu eins an ihre Zulieferer weiter. In Österreich spricht man hierbei von über 30.000 indirekt betroffenen Unternehmen.
Das bedeutet das Gesetz konkret für Sie als Lieferant:
Vertragliche Pflicht zur Cybersicherheit
Nachweispflicht (Sicherheitszertifikate werden Pflicht)
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- Der beste Nachweis: Eine bestehende ISO/IEC 27001-Zertifizierung.
- Alternativen in Österreich: Branchenübliche Nachweise oder spezifische Zertifikate wie Cyber Trust Austria (Standard, Silber, Gold) => siehe auch unsere Leistungen (ganz unten)
Weitergabe von Sicherheitsanforderungen
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- Rechteverwaltung & Zugriff: Wenn Sie Fernwartung betreiben oder IT-Zugriff haben, müssen Sie MFA (Multi-Faktor-Authentifizierung) und verschlüsselte Verbindungen nutzen.
- Sichere Entwicklung: Software- und Hardwarelieferanten müssen Sicherheitsaspekte bereits im Entwicklungsprozess ("Security by Design") nachweisen.
- Patch-Management: Sie müssen garantieren, dass bekannte Sicherheitslücken in Ihren Systemen zeitnah geschlossen werden.
- Mitarbeiter-Schulungen: Kunden verlangen zunehmend den Nachweis, dass Ihre Belegschaft regelmäßig in Security Awareness geschult wird. => siehe auch unsere Leistungen (Seminare)
Audit-Rechte für Ihre Kunden
Strikte Pflicht zur Mitwirkung bei Vorfällen
Das größte Risiko: Der Ausschluss vom Markt
Lieferantenmanagement - Die Lieferanten der Lieferanten
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- Ihr Kunde wird von Ihnen Sicherheitsnachweise verlangen, um diese wiederum seinem Kunden vorlegen zu können.
- Ein Fehlen dieser Nachweise blockiert den gesamten Auftrag. Wenn Sie als Tier 2 die Kette blockieren, gefährden Sie das Geschäft von Tier 1, was zu Schadenersatzforderungen führen kann.
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