Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsleistungen
1.1. Diese AGB gelten für alle vertraglichen Beziehungen und Beratungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Vertragspartnern (folgend „Auftraggeber“).
1.2. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Beratungsaufträge, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
2.1. Der genaue Umfang des Beratungsauftrages (z.B. GAP-Analyse, Aufbau eines ISMS nach ISO 27001/27701 oder eines QMS nach ISO 9001, Durchführung interner Audits) wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot individuell vereinbart.
2.2. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder das garantierte Bestehen des externen Zertifizierungsaudits. Die finale Erteilung eines ISO-Zertifikates obliegt ausschließlich der akkreditierten Zertifizierungsstelle.
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen (z.B. bestehende IT-Richtlinien, Prozesslandschaften, Organigramme) rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden.
3.2. Der Auftraggeber benennt einen qualifizierten Ansprechpartner (z.B. ISB / Qualitätsmanagementbeauftragten), der für die Projektdauer Entscheidungen herbeiführen kann.
3.3. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.3.4. Fristsetzung bei Untätigkeit: Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung (z. B. Bereitstellung von Prozessdaten, Freigabe von Dokumenten) trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Nachholung der Handlung einzustellen (Projektstopp).
3.5. Vertragsrücktritt wegen Nichtmitwirkung: Verstreicht eine weitere Frist von 14 Tagen fruchtlos, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4.1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte, Richtlinien-Templates und Dokumentationen (insb. ISMS- oder QMS-Handbücher) bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
4.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Ergebnissen ausschließlich für den eigenen, internen Betrieb des Unternehmens. Eine Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Vervielfältigung ist untersagt.
5.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen der jeweiligen ISO-Normen (in der jeweils gültigen Fassung).
5.2. Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden ist – außer bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
5.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für behördliche Strafen oder Zertifizierungsverweigerungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen.
5.4. Haftungshöchstgrenze (Deckelung): Die Haftung des Auftragnehmers für jegliche Schäden aus Falschberatung oder Pflichtverletzung wird pro Schadensfall mit der Höhe des für diesen Auftrag vereinbarten Netto-Honorars begrenzt.
5.5. Verkürzte Verjährung: Ansprüche auf Schadenersatz wegen Beratungsfehlern verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch 12 Monate nach Beendigung des Beratungsauftrages.
5.6. Rügepflicht bei Beratungsfehlern: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vermeintliche Mängel oder Fehler in der Beratung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erbringung der jeweiligen Teilleistung, schriftlich und detailliert zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Beratungsleistung als fehlerfrei genehmigt.
6.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur absoluten Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlicher Informationen über Sicherheitsstrukturen (insb. im Rahmen der ISO 27001), die ihnen im Zuge des Projekts zugänglich gemacht werden.
6.2. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus unbegrenzt weiter.
6.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und wird gegebenenfalls in einer separaten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geregelt. 6.4. Beiziehung von Dritten (Subunternehmern), der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Angestellte, freie Mitarbeiter oder spezialisierte Subunternehmer (folgend „Erfüllungsgehilfen“) hinzuzuziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Erfüllungsgehilfen in exakt demselben Umfang zur absoluten Geheimhaltung und Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten, wie er selbst dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet ist.
7.1. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2. Bei Zahlungsverzug gelten zwischen Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (aktuell 9,2 % über dem Basiszinssatz).
7.3. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Honoraransprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
7.4. Vergütung bei Annahmeverzug (§ 1168 ABGB): Unterbleibt die Ausführung der Beratung durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen (z. B. mangelnde Umsetzung, fehlende Zeitkapazitäten des Kunden), behält der Auftragnehmer den vollen Anspruch auf das vereinbarte Honorar für die jeweilige Projektphase.
7.5. Pauschalierter Schadenersatz: Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch den Auftragnehmer gemäß Punkt 3.5 ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten sowie einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des noch nicht erbrachten Auftragsvolumens zu bezahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens steht dem Auftraggeber frei.
8.1. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
8.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.
